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Hallo
ich hatte Zwei Rücklastschriften.Habe mit dem Kundendienst Telefoniert und habe das "ELV" wieder freigeschaltet gleich ein Ein monatiges abo bestellt und wollte spielen doch mein Account ist immer noch SUSPENDIERT ! was muss ich nun machen? |
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Dieser Vorgang kann bis zu 24 Stunden dauern.
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Ja, ich hatte das Problem schon einmal da ging es gleich wider nach dem bestätigen hat mich nur etwas unsicher gemacht weil ich ja Zwei Rücklastschriften hatte..
Ich werde jetzt wohl erst ein mal warten... |
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Sollte es morgen immer noch nicht gehen, solltest du dich erneut an den Rechnungssupport wenden. Beachte bitte, dass es durchaus sein kann, dass dir das ELV nur für den einmaligen Ausgleich einer Rücklastschrift freigeschaltet wurde.
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Customer Service
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Bearbeitet von Rynundu am 22.02.12 15:46 (UTC)
Hallo Iucia!
Du hattest 2 Rücklastschriften und bisher eine davon ausgeglichen. Wenn du ein neues Abonnement hinzufügst, gleichst du damit die zweite aus und kannst wieder spielen. Sollte es noch weitere Fragen geben, kontaktiere bitte unseren Rechnungssupport. Gruß Rynundu |
#5
22.02.2012
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Bearbeitet von Shádówfácé am 22.02.12 15:53 (UTC)
sorry wenn das jetzt nicht dazu passt aber ich muss Rynudu was fragen. bzw meine Meinung los werden.
Könnt ihr euch mal entscheiden? ^^ Mal sagt ihr man soll die Suche benutzen aber wenn man es mal gemacht hat und dort eine Frage reinschreibt kommt dann so ein Kommentar bitte neuen Beitrag aufmachen. Was nun? ^^ beziehe mich auf den beitrag http://eu.battle.net/wow/de/forum/topic/2569298758#16 ^^ lg euer liebes schattengesicht |
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Bearbeitet von Silverangelx am 22.02.12 15:57 (UTC)
Beides. Du sollst zunächst die Suchfunktion benutzen, um bereits vorhandene Antworten auf deine Frage zu finden, vielleicht löst sich allein durch das Lesen anderer Threads dein Problem ja schon. Wenn noch Fragen offen bleiben, dann kommt es darauf an, wie alt die schon vorhandenen Threads sind. Wenn sie, wie in deinem Fall, vom August letzten Jahres sind, sollte man sie in Ruhe lassen und lieber einen neuen Beitrag aufmachen. So als Faustregel kann man sagen: Threads, deren letzte Antwort nicht älter als 4 Wochen ist, kann man weiterbenutzen, ansonsten lieber was Neues aufmachen, wenn die Lektüre der vorhandenen Beiträge nicht alle Fragen beseitigt hat. |
ok werd ich das nächste mal beachten |
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Customer Service
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Hallo Shádówfácé!
Silverangel hat das hier bereits ganz gut erklärt. Danke! :) Gruß Rynundu |
#9
22.02.2012
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