Auswirkungen eines Fraktionswechsels auf den Charakter

Aktualisiert: vor 3 Wochen
Artikel-ID: 281027
Produkt:

Bekannte Probleme

  • Was passiert mit dem Questfortschritt, Gegenständen, Erfolgen und Sammlungen?
  • Ich möchte einen Fraktionswechsel für meinen Charakter in WoW Classic durchführen, aber das System erlaubt es nicht.
  • Muß ich die Covenant Kampagne neu starten, wenn ich die Fraktion wechsele?
  • Was geschieht mit Ruf bei einem Fraktionswechsel?

Mit dem Fraktionswechsel kannst du die Fraktion eines einzelnen Charakters im Modernen WoW oder Wrath of the Lich King ändern. Um den Vorgang abzuschließen, musst du das neue Volk, das Aussehen und den Namen des Charakters wählen. In WoW Classic ist der Fraktionswechsel nicht verfügbar.

Du kannst den Fraktionswechsel im Battle.net-Shop oder im von jedem Realm aus aufrufbaren In-Game-Shop von World of Warcraft erwerben. Wenn du dich in einer Warteschlange befindest, weil dein Realm voll ist, verlasse die Warteschlange und wähle einen anderen Realm aus.

Unten aufgeführt findest du eine Liste der Einschränkungen dieses Charakterdienstes. Der Kundendienst kann diese Einschränkungen nicht umgehen.

 

Einschränkungen

Einschränkungen des Charakterdienstes

  • Mit einer Starter Edition sind keine Fraktionswechsel möglich.
  • Mit Klassenprobecharakteren sind keine Fraktionswechsel möglich.
  • Du kannst keinen Fraktionswechsel für Charaktere starten, für die noch ein anderer Charakterdienst aussteht, wie zum Beispiel ein Charakter der einen Volkswechsel gestartet aber noch nicht abgeschlossen hat.
  • Der Charakter darf innerhalb der letzten 72 Stunden keine Charakteraufwertung durchgeführt haben.
  • Der Charakter darf innerhalb der letzten 72 Stunden keinen Fraktionswechsel durchgeführt haben.

Einschränkungen im Spiel

  • Der Charakter muss sich mindestens auf Stufe 10 befinden. Zusätzlich:
    • Dämonenjäger und Dracthyr müssen die Questreihe für ihre Anfangszone abgeschlossen haben.
    • Worgen müssen Gilneas und Goblins müssen Kezan verlassen haben.
    • Alle Charaktere, die auf der Insel des Verbannten starten, müssen die Insel verlassen haben.
  • Der Charakter darf keine aktiven Auktionen im Auktionshaus haben.
  • Du kannst keinen Fraktionswechsel durchführen, wenn sich Erbstücke im Inventar befinden oder angelegt sind.
  • Der Charakter darf keine Post im Briefkasten haben.
  • Der Charakter darf keine WoW-Marke besitzen.
  • Der Charakter darf keine Kampfhaustierkäfige besitzen.
  • Gildenmeister müssen die Gildenleitung abgeben oder die Gilde auflösen. Du kannst die Gildenführung entweder einem anderen Gildenmitglied übertragen oder einen Gildendienst erwerben.

 

Folgen eines Fraktionswechsels

Folgen des Charakterdienstes

  • Du kannst die Fraktion des Charakters für 72 Stunden nicht erneut wechseln.
  • Du kannst das Volk des Charakters für 72 Stunden nicht wechseln.
  • Gegenstände, die du vor dem Fraktionswechsel zerstört, verkauft oder entzaubert hast, können nicht wiederhergestellt werden.
  • Wenn du den Namen des Charakters änderst, wird der ursprünglicher Name 30 Tage lang für dich auf dem Realm reserviert.

Auswirkungen im Spiel

Soziales

  • Wenn du einer Gilde angehörst, wirst du aus dieser entfernt.
  • Deine Freundes- und Ignorelisten in World of Warcraft (nicht Battle.net) werden gelöscht.

Quests, Questreihen und Missionen

  • Dein Questlog wird geleert: Nicht abgeschlossene Quests werden aus dem Questlog entfernt und Questgegenstände zerstört. Du musst den Questgeber bei der neuen Fraktion besuchen, um die Quest neu zu starten.
  • Fraktionsspezifische Questreihen, insbesondere die Kriegskampagne von Battle for Azeroth, werden nicht zur neuen Fraktion übertragen. Wenn eine Questreihe gewisse Spielinhalte freischaltet, werden diese Inhalte bei der neuen Fraktion nicht verfügbar sein (siehe "Freischaltung von Spielinhalten").
  • Laufende Begleiter-, Werft-, Champion- oder Gefährtenmissionen werden abgebrochen.
  • Paktfortschritt ist völlig unabhängig von den Fraktionen und wird in keiner Weise beeinflusst, wenn ihr die Fraktion wechselt.

Erfolge

  • Erfolge, die sowohl fraktions- als auch charakterspezifisch sind, werden in Erfolge der Gegenfraktion umgewandelt. Wenn der Erfolg noch nicht abgeschlossen wurde, wird der teilweise Fortschritt zurückgesetzt. Dies betrifft zum Beispiel Nemesis-Erfolge.
  • Alle Erfolge des Argentumturniers (egal, ob nicht abgeschlossen oder abgeschlossen) werden zurückgesetzt.
  • Andere Erfolge sind accountweit und bleiben unverändert.

Sammlungen (Titel, Haustiere, Reittiere und Transmogrifikationen)

  • Fraktionsspezifische Titel werden in ihr Gegenstück bei der neuen Fraktion umgewandelt.
  • Fraktionsspezifische Haustiere werden in ihr Gegenstück bei der neuen Fraktion umgewandelt: Gildenpage und Gildenherold, Mondkinküken usw.
  • Reittiere werden nicht umgewandelt. Reittiere sind accountweit verfügbar, d.h. fraktionsspezifische Reittiere sind fraktionsweit verfügbar.
  • Transmogrifikationsvorlagen sind nicht betroffen.

PvP

  • Währungen (Ehre und Eroberung) sind nicht betroffen.
  • Fortschritt für die Saisonbelohnungsleiste ist nicht betroffen, da er accountweit gilt: Alle deine Charaktere, unabhängig von ihrer Fraktion, werden in der Saisonbelohnungsleiste angezeigt.
  • Falls du einen Charakter nach Ende einer PvP-Saison zu einer anderen Fraktion transferierst, musst du nach dem Transfer mindestens 50 Siege erspielen, um den Erfolg Held der Allianz/Horde zu erhalten.

Ruf und verbündete Völker

  • Fraktionsspezifischer Ruf wird in das Gegenstück der anderen Fraktion umgewandelt, sofern eines existiert.
  • Fraktionsspezifischer Ruf, der in der neuen Fraktion kein Gegenstück hat, wird auf Neutral zurückgesetzt.
  • Der Ruf bei den Völkern und Fraktionen, die weder der Horde noch der Allianz angehören, ist nicht betroffen. Verbündete Völker haben keiner Fraktion die Treue geschworen. Dies bedeutet, dass Ruf bei einem verbündeten Volk nicht in ein neues Volk umgewandelt wird. Genauso wird die Traditionsrüstung des neuen Volkes nicht freigeschaltet, wenn du eine Traditionsrüstung des ursprünglichen Volkes freigeschaltet hast.
  • Fortschritt für fraktionsspezifische Paragontruhen wird zurückgesetzt.
  • Auf unserer Seite für Fraktionswechsel-Rufumwandlung findest du eine Übersicht zur Rufumwandlung.

Freischaltung von Spielinhalten

  • Fliegen, Flugrouten, Portale und Fähren
    • Der Pfadfinder-Erfolg ist eine accountweite Freischaltung; wenn du den Erfolg erreicht hast, bleibt die Flugfähigkeit deines Charakters unverändert.
    • Wenn du die Fraktion wechselst, behältst du alle neutralen Flugrouten, die du bereits entdeckt hast. Außerdem schaltest du bei der neuen Fraktion automatisch die grundlegenden Flugrouten frei, die denen entsprechen, die du in deiner ursprünglichen Fraktion entdeckt hast.
    • Transportpunkte, die an eine bestimmte Questreihe gebunden sind, müssen durch den Abschluss der Questreihe freigeschaltet werden, auch wenn du das Questgegenstück bei der ursprünglichen Fraktion bereits abgeschlossen hast. Zum Beispiel werden das Portal nach Silithus und die Fähre/das Portal nach Boralus oder nach Dazar'Alor alle durch die Kriegskampagne freigeschaltet.
  • Accountweite Freischaltungen sind nicht betroffen und bleiben in der neuen Fraktion verfügbar. Dazu gehören:
    • Weltquests
    • Battle for Azeroth
      • Essenzen für das Herz von Azeroth
      • Zugang zu Inselexpeditionen, der Belagerung von Boralus und Königsruh
    • Shadowlands
      • Erinnerungen des Runenmetzes (legendäre Rezepte)
      • Fäden des Schicksals
      • Zugang zu Torghast und den Gewundenen Korridoren
  • Fraktionsspezifische Missionstische werden in das Gegenstück der neuen Fraktion umgewandelt. Dazu gehören:
    • Garnison und Werft von Warlords of Draenor (nur fertig gestellte Gebäude)
    • Battle for Azeroth: Zugang zur "Klagelied" der Horde und der "Erlösenden Winde" der Allianz
    • Fraktionsspezifische Anhänger, Crews, Champions oder Begleiter jeder Erweiterung
  • Andere fraktionsspezifische Inhalte werden für die neue Fraktion nicht freigeschaltet. Dazu gehören Kriegsfronten von Battle for Azeroth (freigeschaltet durch die Kriegskampagne) und einige Transporter (siehe Flugrouten, Portale und Fähren).

Schlachtzugs-IDs werden mit deinem Charakter übertragen. Mythische Schlachtzüge, die vor einem Fraktionswechsel begonnen wurden, können nicht fortgesetzt werden.

 

Einschränkungen

Einschränkungen des Charakterdienstes

  • Mit einer Starter Edition sind keine Fraktionswechsel möglich.
  • Der Charakter darf innerhalb der letzten 72 Stunden keine Charakteraufwertung durchgeführt haben.
  • Der Charakter darf innerhalb der letzten 30 Tagen keinen Fraktionswechsel durchgeführt haben.
  • Der Charakter darf das Goldmaximum für seine Stufe nicht überschreiten.
    CharacterstufeGoldlimit
    10-30500g
    31-502500g
    51-8025000g

Einschränkungen im Spiel

  • Der Charakter muss sich mindestens auf Stufe 10 befinden.
  • Der Charakter darf keine aktiven Auktionen im Auktionshaus haben.
  • Der Charakter darf keine Post im Briefkasten haben.
  • Gildenmeister müssen die Gildenleitung abgeben oder die Gilde auflösen.

 

Folgen

Folgen des Charakterdienstes

  • Du kannst die Fraktion des Charakters für 30 Tage nicht erneut wechseln.
  • Du kannst das Volk des Charakters für 30 Tage nicht wechseln.
  • Gegenstände, die du vor dem Fraktionswechsel zerstört, verkauft oder entzaubert hast, können nicht wiederhergestellt werden.
  • Wenn du den Namen des Charakters änderst, wird der ursprüngliche Name 30 Tage lang für dich auf dem Realm reserviert.

Auswirkungen im Spiel

Soziales

  • Wenn du einer Gilde angehörst, wirst du aus dieser entfernt.
  • Deine Freundes- und Ignorelisten in World of Warcraft (nicht Battle.net) werden gelöscht.

Quests, Questreihen und Missionen

  • Dein Questlog wird geleert: Nicht abgeschlossene Quests werden aus dem Questlog entfernt und Questgegenstände zerstört. Du musst den Questgeber bei der neuen Fraktion besuchen, um die Quest neu zu starten.
    • Questgegenstände von legendären Quests wie die zum Erhalt von Val'anyr, Hammer der Uralten Könige werden nicht zerstört, doch die Quest muss neu angenommen werden, bevor sie fortgesetzt werden kann.
  • Abgeschlossene Erfolge, die sowohl fraktions- als auch charakterspezifisch sind, werden in Erfolge der Gegenfraktion umgewandelt. Wenn der Erfolg noch nicht abgeschlossen ist, wird der teilweise Fortschritt zurückgesetzt.
  • Alle Erfolge des Argentumturniers (egal, ob nicht abgeschlossen oder abgeschlossen) werden zurückgesetzt.

Ruf

  • Fraktionsspezifischer Ruf wird in das Gegenstück der anderen Fraktion umgewandelt, sofern eines existiert.
  • Fraktionsspezifischer Ruf, der in der neuen Fraktion kein Gegenstück hat, wird auf Neutral zurückgesetzt.
  • Ruf bei Völkern und Fraktionen, die weder der Horde noch der Allianz angehören, ist nicht betroffen.
  • Auf unserer Seite für die Fraktionswechsel-Rufumwandlung findest du eine Übersicht mit weiteren Details

Andere

  • Fraktionsspezifische Reittiere werden in ihr jeweiliges Gegenstück umgewandelt.
  • Fraktionsspezifische Titel werden in ihr jeweiliges Gegenstück Äquivalent umgewandelt.
  • Ehre und Arenawertung sind nicht betroffen.
    • Um Arenapunkte zu erhalten, müssen mindestens 10 Spiele mit der gleichen Fraktion gespielt werden
  • Wenn du die Fraktion wechselst, behältst du alle neutralen Flugrouten, die du bereits entdeckt hast, und die entdeckten fraktionsspezifischen Flugpunkte werden in die entsprechenden Basisflugrouten deiner neuen Fraktion umgewandelt.
  • Schlachtzugszuweisungen werden zusammen mit deinem Charakter übertragen.